Bestattungsvorsorge vom Bestattungshaus Blankenburg in Berlin

Zu Lebzeiten alles für den Todesfall zu regeln, wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.

Bestattungsvorsorge ist gedacht für Menschen, die

  • ihre Bestattung nach eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt wissen wollen
  • ihrem Ehepartner, ihren Angehörigen oder Kindern Entscheidungen und finanzielle Belastungen abnehmen wollen
  • ihre Vorsorge als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter sehen und durchgeführt wissen wollen
  • keine Angehörigen haben, die sich um alles kümmern könnten

Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.

Auch wenn es vielen Menschen schwerfällt, Experten raten, sich schon frühzeitig mit dem eigenen Tod oder dem naher Angehörigen zu beschäftigen. Das gilt insbesondere dann, wenn Menschen bestimmte Vorstellungen zur eigenen Bestattung haben. Eine Seebestattung ist oft üblich, wenn Menschen ein besonderes Verhältnis zur See hatten. Wünsche und Vorstellungen sollte man bereits früh mit seinen Angehörigen besprechen und schriftlich festhalten.

Nachfolgend finden sie eine Auswahl an praktischen Vordrucken:

  • Bestattungsverfügung – Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung
  • Bankkontenvollmacht – Vollmacht für Ihre Angehörigen
  • Betreuungsverfügung – Hinweise zur Pflegewünschen, wenn Sie nicht mehr Ihren Willen äußern können
  • Kremationsverfügung – Bei Wunsch einer Feuerbestattung
  • Seebestattungsverfügung – Bei Wunsch einer Seebestattung
  • Vorsorgevollmacht – Übertragung von Vollmachten, wenn Sie nicht mehr Ihren Willen äußern können

Bestattungsverfügung

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und den anstehenden Kosten, können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode.

Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keinen Zweifel über die Echtheit des Dokumentes aufkommen zu lassen. Alternativ dazu kann eine Verfügung in gedruckter Form verwendet werden, wenn die Verfügung vom Notar, oder vom Hausarzt bestätigt wird. Die Bestätigung dokumentiert, dass der in der Verfügung festgehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Am Ende der Verfügung steht die persönliche Unterschrift des Verfügenden.

Sie sollte an einem nach dem Tode, für die Angehörigen sicher auffindbaren Ort hinterlegt werden.

Geeignete Orte sind:

  • 1. Bei vertrauenswürdigen Personen, die vermutlich frühzeitig vom Tode erfahren werden.
  • 2. An exponierter Stelle in der eigenen Wohnung, am besten zusammen mit dem Ausweis und Krankenkarte.

Ferner können gesonderte Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und beim gewünschten Bestattungsinstitut hinterlegt werden.

Die Bestattungsverfügung sollte keinesfalls als Bestandteil ins Testament eingefügt werden. Die Testamentseröffnung erfolgt im Allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Ableben. Normalerweise ist die Bestattung dann bereits abgeschlossen!

Bankkontenvollmacht

Beim unerwarteten Tod eines Menschen trifft oft die Situation ein, dass Konten des Verstorbenen bis zur Klärung der Erbfolge gesperrt werden. Für Familienmitglieder entstehen hierdurch oft finanzielle Engpässe. Um dies zu verhindern, empfiehlt sich einer Vertrauensperson, bzw. dem Ehe für diesen Fall eine Bankkontenvollmacht zu erteilen. Es empfiehlt sich weiter, die Vollmacht von einem Dritten bestätigen zu lassen, um Zweifel an der Echtheit des Dokumentes zu vermeiden.

Sollte bereits eine Vorsorgevollmacht verfasst worden sein, die den Zugriff auf Bankkonten mit regelt, ist eine gesonderte Bankkontenvollmacht meist nicht nötig. Manche Banken erkennen aber Vorsorgevollmachten nicht ohne weiteres an. Daher kann es notwendig sein, eine Bankvollmacht bei der Bank zu hinterlegen.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung kann sinnvoll sein, wenn für Sie folgendes zutrifft:

  • wenn Sie vorsorgen wollen, falls Sie pflegebedürftig werden und Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können oder geistig nicht mehr in der Lage sind den Sachverhalt selbst einzuschätzen.
  • wenn Sie für diesen Fall Ihre Betreuung regeln wollen, aber keine ausschließliche Übertragung Ihres Bestimmungsrechts auf eine Person möchten, sondern lediglich eine Person bestimmen möchten, die sich um die Belange Ihrer Pflege kümmert.
  • Wenn Sie vermeiden wollen, dass im oben genannten Fall ein durch das Vormundschaftsgericht benannter Vertreter für Sie über die Wahl des Betreuers entscheidet und Sie stattdessen einer von Ihnen benannten Vertrauensperson im Pflegefall die Betreuung übertragen möchten.

Kremationsverfügung

Es ist zwar im Allgemeinen nicht erforderlich, eine Verfügung über den Einäscherungswunsch zu erstellen. Allerdings lässt solch ein Dokument, wenn es sich in die Reihe der Vorsorgedokumente einreiht, keine Zweifel über den Willen des Verstorbenen zu. Daher empfiehlt es sich diese Verfügung bei der Vorplanung gleich mit auszufüllen und den Unterlagen beizulegen.

Seebestattungsverfügung

Um eine Seebestattung in Deutschland durchführen zu können, ist es notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann Beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe, geistige Verbundenheit zur See sein. Im allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber dem zuständigen amtlichen Stellen aus, dass der Verstorbene mit der See verbunden war. In jedem Falle ist aber eine Genehmigung von amtlicher Seite erforderlich. Um Zweifel vorzubeugen, empfiehlt sich eine Bestattungsverfügung zu hinterlegen, in der späte der Wille des Verstorbenen klar erkennbar ist. Diese und weitere derartige Unterlagen sollten Sie nahestehenden Verwandten übergeben, oder zumindest den Aufbewahrungsort bekannt geben. Eine Alternative wäre, ein Hinweiskärtchen zusammen mit dem Personalausweis zu verwahren, auf dem der Aufbewahrungsort vermerkt ist.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann sinnvoll sein, wenn für Sie Folgendes zutrifft:

  • wenn Sie vorsorgen möchten, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können oder geistig nicht mehr in der Lage sind den Sachverhalt selbst einzuschätzen.
  • Wenn Sie für diesen Fall eine Person Ihres Vertrauens einsetzen möchten, die Ihre Angelegenheiten und Interessen vertritt und Sie dieser Person hierfür eine weitreichende Vollmacht übertragen haben.